Montag, 20. Oktober 2008
Existenzgründung. Darum geht es.
Eine Existenzgründung ist einer der entscheidendsten Schritte im Leben und sollte daher weder voreilig noch unüberlegt erfolgen. In formaler Hinsicht erfolgt die Existenzgründung in der Regel durch die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde oder durch die Anzeige des Beginns der Tätigkeit beim Finanzamt (Freiberufler). Spätestens mit Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit, z.B. in Form des Verkaufs von Waren, beginnt jedoch die Selbständigkeit, unabhängig davon, ob eine Gewerbeanmeldung oder Anzeige beim Finanzamt erfolgt ist.

Danach können weitere Formalitäten auf die Gründer zukommen, wie etwa die Anmeldung von Personal, Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Eintragung in die Handwerksrolle (HWK).

Nicht jeder ist als Person geeignet, selbständig tätig zu werden. Eine neutrale Beurteilung der Persönlichkeit durch Außenstehende (oder durch sich selbst) ist daher in der Regel sehr zu empfehlen. Folgende Aufgaben kommen auf einen Unternehmer zu:
private Vorsorge für Krankheit, Alter, Unfälle und unvorhergesehene Ereignisse
Kommunikation mit Ämtern und Behörden (Ordnungsamt, Finanzamt, Gesundheitsamt usw.)
Kommunikation mit Verbänden (IHK, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft usw.)
Marketing, Akquise von Aufträgen und Leistungserbringung
Selbstmotivation und Selbstkontrolle (Termine, Aufgaben, Arbeits-/Freizeit usw.)

Für hilfsbedürftige Existenzgründer mit den erforderlichen Voraussetzungen stehen umfangreiche Hilfen des Staates zur Verfügung. Wer darüber Bescheid weiß, ist klar im Vorteil. Alle staatlichen Hilfen sind jedoch abhängig von einem Businessplan, der somit zu einem unverzichtbaren Bestandteil einer guten Vorbereitung wird. Wer bei der Agentur für Arbeit Leistungen beantragen will oder für die Gründungsphase finanzielle Mittel von Kreditinstituten braucht, kommt um die Erstellung eines Businessplans nicht herum.

Die Formen einer Unternehmensgründung sind genauso vielfältig wie das Leben selbst. Am häufigsten ist die Neugründung eines Unternehmens, da dem Gründer hier der größte persönliche, zeitliche und finanzielle Spielraum bleibt. Hier ist der Gründer jedoch für alle unternehmerischen Entscheidungen und Aufgaben alleine verantwortlich.

Viel komplizierter ist ein Unternehmenskauf, bei dem Regelungen aus den verschiedensten Bereichen zu beachten sind. Ein Existenzgründer ohne unternehmerischen Erfahrung ist hier schnell überfordert.
Oft rutschen Kinder in die Selbständigkeit infolge der Übernahme eines Unternehmens der Eltern. Gründer mit wenig (Eigen-)Kapital entschließen sich auch oft dazu, zunächst ein Unternehmen zu pachten, in der Praxis häufig bei Handwerksbetrieben und Gaststätten. Der Pächter führt den laufenden Geschäftsbetrieb fort und zahlt hierfür eine laufende Pacht.

Eine Sonderform der Existenzgründung erfolgt im Wege eines Franchise- Vertrages. Hier stellt ein Franchisegeber dem Franchisenehmer die regionale Nutzung eines Geschäftskonzeptes, von Warenzeichen, Warenmustern oder Geschmacksmustern entgeltlich zur Verfügung. Der Franchisenehmer ist rechtlich selbstständiger Unternehmer und zahlt für die Nutzung des Franchise- Gegenstandes die vertraglich vereinbarten Franchise- Gebühren.

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